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Direkter Erwerb
Beinhaltet
A1, A2
Mindestalter
20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
Befristung
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Direkter Erwerb
Beinhaltet
A1, AM
Mindestalter
18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Direkter Erwerb
Beinhaltet
AM
Mindestalter
16 Jahre
Befristung
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Nur mit Vorbesitz Klasse B seit mind. 5 Jahren
Keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter
25 Jahre
Für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Berechtigung gilt nur im Inland.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 bedarf es einer Fahrerschulung von:
4 x 90 Minuten klassenspezifische theoretische Schulung
für die Klassen A, A2 und A1
5 x 90 Minuten fahrpraktische Übungen
(Übungen zur Fahrzeugbeherrschung, Schulung auf Landstraßen und Autobahnen)
Mindestalter:
15 Jahre
Maximal 25 km/h, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Direkter Erwerb
Mindestalter
15 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Nur mit Klasse B
Keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter
17 Jahre bei begleitetem Fahren
18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Inhaltlich gleich zur Klasse B
Die praktische Ausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
Während der Ausbildung sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug zu absolvieren. Um die Schaltkompetenz nachzuweisen, ist eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer nötig.
Nach erfolgreich absolvierter Testfahrt erhält der Fahrschüler darüber eine Bescheinigung, zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Die praktische Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Nach der erfolgreichen praktischen Prüfung dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Die Schlüsselzahl 197 ist auch im Ausland ohne Einschränkung gültig. Es kann zu Nachteilen kommen, wenn später eine weitere Fahrerlaubnisklasse erworben werden möchte (z.B. Klasse BE).
Direkter Erwerb
Beinhaltet
AM, L
Mindestalter
17 Jahre bei begleitetem Fahren
18 Jahre
Befristung
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).