Traktor

Klasse L |
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Klasse L |

Direkter Erwerb

Mindestalter
16 Jahre

Befristung
Keine Befristung der Besitzdauer

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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Welche Frage dich zum Traktorführerschein auch immer beschäftigt, wir stehen Dir gerne zur Verfügung und beantworten sie.

Telefonisch erreichbar sind wir fast immer.
Persönlich könnt ihr uns an den Unterrichtstagen in Simmern ab 16:00 Uhr und in Kastellaun ab 17:00 Uhr in der Fahrschule erreichen.

Telefon: 06761 – 133 65
E-Mail: info@fahrschule-hummes.de