Klasse B196 |
Nur mit Vorbesitz Klasse B seit mind. 5 Jahren
Keine eigene Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter
25 Jahre
Für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Berechtigung gilt nur im Inland.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 bedarf es einer Fahrerschulung von:
4 x 90 Minuten klassenspezifische theoretische Schulung
für die Klassen A, A2 und A1
5 x 90 Minuten fahrpraktische Übungen
(Übungen zur Fahrzeugbeherrschung, Schulung auf Landstraßen und Autobahnen)
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