FAQ
Du hast Fragen rund um deinen Führerschein oder die Ausbildung bei uns? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns einfach per WhatsApp oder melde dich direkt bei uns.
Anmeldung & Führerscheinantrag
Am einfachsten meldest du dich direkt über unsere Online-Anmeldung an. Alternativ kannst du dich auch über WhatsApp anmelden oder während unserer Anmeldezeiten persönlich in Simmern oder Kastellaun.
Wenn du vorab noch Fragen hast, erreichst du uns per WhatsApp, telefonisch (06761 13365) oder per E-Mail (info@fahrschule-hummes.de).
Solltest du noch minderjährig bei der Anmeldung sein, kannst du dich dennoch bei uns anmelden kommen, auch ohne Elternteil. Wir geben dir dann eine Einverständniserklärung mit die du dann von deinen Eltern ausfüllen lässt und gibst diese dann wieder bei uns ab. Erst dann ist die Anmeldung gültig.
In der Regel benötigst du:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- einen gültigen Sehtest
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Bei „Begleitetem Fahren ab 17“ werden zusätzlich Unterlagen für deine Begleitpersonen benötigt.
Wir haben dir die wichtigsten Information auf unserer Seite „Infos“ zusammengetragen.
Am besten so früh wie möglich nach deiner Anmeldung (ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters).
Die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle kann einige Zeit dauern. Ohne bearbeiteten Antrag bzw. Prüfauftrag kannst du später nicht zur Prüfung angemeldet werden.
Ja. Wir bieten Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und biometrische Passbilder direkt bei uns in der Fahrschule an.
So kannst du alles bequem an einem Termin erledigen. Die aktuellen Termine erfährst du bei uns oder über WhatsApp.
Der angelegte Prüfauftrag des TÜV ist 1 Jahr gültig, Das bedeutet, dass du innerhalb dieser Zeit deine theoretische Prüfung bestanden haben musst. Nach bestandener Theorieprüfung ist der Prüfauftrag erneut 1 Jahr gültig; in diesem Zeitraum musst du deine praktische Prüfung ablegen.
Theorieunterricht & Theorieprüfung
Direkt nach deiner Anmeldung. Du musst nicht warten, bis dein Führerscheinantrag vollständig bearbeitet wurde.
Nein. Du kannst jederzeit in unseren laufenden Theorieunterricht einsteigen.
Wichtig ist nur, dass du am Ende alle für deine Führerscheinklasse vorgeschriebenen Lektionen besucht hast.
Beim Ersterwerb der Klasse B benötigst du:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse B
Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten.
Wenn du bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse besitzt, reduziert sich die Anzahl des Grundstoffs auf 6 Doppelstunden.
Du kannst bei uns den Zugang zu der Lern-App „Fahren Lernen“ mit den aktuellen amtlichen Prüfungsfragen kostenpflichtig erhalten.
Dort kannst du deinen Lernfortschritt verfolgen und dich gezielt auf deine Theorieprüfung vorbereiten.
Sobald du den vorgeschriebenen Theorieunterricht absolviert hast, dein Führerscheinantrag bearbeitet wurde und du ausreichend auf die Prüfung vorbereitet bist, können wir dich zur Theorieprüfung anmelden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Alle absolvierten Ausbildungsinhalte haben 2 Jahre Gültigkeit.
Praktische Ausbildung & praktische Prüfung
Das ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich.
Für die normalen Übungsstunden gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl. Wie viele Fahrstunden du benötigst, hängt von deinem persönlichen Lernfortschritt ab.
Unser Ziel ist, dass du nicht nur die Prüfung bestehst, sondern anschließend auch sicher und selbstständig fahren kannst.
Bei den Klassen B, A1, A2 & A sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei der Klasse BE sind insgesamt 5 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten.
Mit B197 kannst du einen großen Teil deiner Fahrausbildung und deine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren.
Zusätzlich absolvierst du mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen sowie eine mindestens 15-minütige Testfahrt.
Anschließend darfst du sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge der Klasse B fahren.
Nein. Die erforderliche Schaltkompetenz wird während der Ausbildung durch deinen Fahrlehrer bzw. deine Fahrlehrerin festgestellt.
Eine zusätzliche praktische Prüfung beim TÜV auf einem Schaltfahrzeug ist nicht erforderlich.
Wenn deine praktische Ausbildung abgeschlossen ist und du die notwendige Prüfungsreife erreicht hast.
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Dein Fahrlehrer bzw. deine Fahrlehrerin beurteilt gemeinsam mit dir deinen aktuellen Ausbildungsstand.
Prüfungsreif bist du, wenn du das Fahrzeug sicher beherrschst und selbstständig, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
Ja, ein Fahrschulwechsel ist grundsätzlich möglich.
Melde dich einfach bei uns und bring – soweit vorhanden – deine Ausbildungsnachweise mit. Wir schauen gemeinsam, was du bereits absolviert hast und wie deine Ausbildung bei uns weitergehen kann.
Ja. Leider können wir dir für die Ausbildung der Klassen A1, A2, A + B196 keine Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Diese musst du für jede Fahrstunde selbst mitbringen.
Die richtigen Informationen waren noch nicht dabei? – Dann schreib uns, ruf an oder komm vorbei!
Wie du uns noch erreichst?
… oder du schaust während den Anmeldezeiten bei uns vorbei.
Wir freuen uns auf dich!
Simmern – Dienstag + Donnerstag 16:00 – 18:30 Uhr
Kastellaun – Montag + Mittwoch 17:45 – 18:30 Uhr
